Sie können sich dafür entscheiden, vertraulich zu berichten. Ihre Identität wird nur denjenigen bekannt gegeben, die Ihren Fall vertraulich bearbeiten, und Ihre Identität wird für andere bei der Fallbearbeitung anonym und vertraulich erscheinen.
Ohne Ihr Einverständnis wird Ihre Identität nicht an andere innerhalb der Organisation weitergegeben. Ihr Einverständnis zur Offenlegung Ihrer Identität wird nur dann eingeholt, wenn dies für die interne Fallbearbeitung erforderlich ist.
Wenn Sie das Hinweisgebersystem vertraulich nutzen, werden Ihr Fall und Sie registriert, sodass Sie bereits ab der ersten Kontaktaufnahme Ihren Anspruch auf Schutz nach dem Hinweisgebergesetz dokumentieren können.
Es empfiehlt sich stets, die Möglichkeit der vertraulichen Meldung zu nutzen, da diese die bestmögliche Fallbearbeitung ermöglicht und Ihnen den bestmöglichen Schutz gewährleistet.